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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SmartHybridPaaS – TeamAffairs – Stefan Burges

§1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsschluss

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TeamAffairs – Stefan Burges, Franz‑Joseph‑Straße 3, 80801 München (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Installations- und Einrichtungsdienstleistungen im Rahmen des SmartHybridPaaS-Angebots.
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er als Unternehmer handelt.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform (§ 126b BGB, z. B. E‑Mail) ausdrücklich zu.
  4. Vertragsschluss / elektronische Kommunikation: Angebote, Beauftragungen, Abstimmungen, Abnahmen, Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen können in Textform (z. B. E‑Mail) erfolgen, soweit nicht zwingend gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

§2 Voraussetzungen für Setup-Bundles

Der Kunde bestätigt mit der Bestellung: - Einen eigenen Server bei Hetzner (empfohlen EX44, AX52) bereitzustellen - DNS-Einträge für die gewünschte Domain beim Anbieter anlegen zu können - Den Einrichtungs-Fragebogen nach der Bestellung auszufüllen. Dies ist die Voraussetzung und für eine Installation durch Teamaffairs. Wird nach 10 Werktagen nach der Bestellung immer noch kein Fragebogen geliefert, wird  wird die Bestellung storniert und die Stornungsgebühren vom Zahlungsdienstleister als auch 10% der Rechnungssumme in Rechnung gestellt bzw. mit der bezahlten Rechnung verrechnet.



§3 Leistungsbeschreibung

3.1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Leistung ist die einmalige Installation und Einrichtung von Open‑Source‑Software auf einem vom Kunden bereitgestellten oder über den Anbieter vermittelten Server (nachfolgend „System“).
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem gewählten Setup‑Paket.
  3. Der Anbieter schuldet – soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – die Herstellung eines funktionsfähigen Zustands des vereinbarten Setups gemäß den Abnahmekriterien und dem dokumentierten Funktionstest (siehe §3).

3.2 Enthaltene Leistungen (je nach Paket)

Soweit im Angebot/Anlage 1 enthalten, kann der Leistungsumfang insbesondere umfassen:

  • Installation des Betriebssystems (z. B. Fedora CoreOS)
  • Einrichtung der Container‑Infrastruktur (z. B. rootless Podman, Quadlets)
  • Installation und Konfiguration der vereinbarten Dienste
  • Einrichtung von Domain‑Routing und TLS/SSL‑Zertifikaten (z. B. Let’s Encrypt), sofern Voraussetzungen erfüllt sind
  • Security‑Baseline (z. B. immutable OS, getrennte Netzwerke – je nach Setup)
  • Funktionstest der Kundenservices mit dokumentiertem Ergebnis
  • Online‑Übergabe (typ. 30–60 Minuten)

3.3 Nicht enthaltene Leistungen

Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht gesondert schriftlich oder in Textform beauftragt:

  • laufender Betrieb, Wartung, Monitoring
  • Updates von Containern oder Anwendungen
  • Support für die Funktionen der installierten Open‑Source‑Anwendungen (Community‑Support)
  • Schulungen über die Admin‑Einweisung hinaus
  • Backup‑Durchführung und -Überwachung nach Übergabe
  • Behebung von Problemen, die nach Übergabe/Abnahme entstehen
  • Wiederherstellung nach Änderungen durch den Kunden oder Dritte
  • Datenmigration, Inhalte/Website‑Umzüge, App‑/Tenant‑Einrichtung (z. B. n8n‑Admin‑Setup, Nextcloud‑Users), sofern nicht beauftragt

Diese Leistungen können separat über einen Wartungs-/Servicevertrag oder nach Stundensatz beauftragt werden.


§4 Übergabe, Abnahme, Verantwortungsübergang

4.1 Dokumentierter Funktionstest und Übergabeprotokoll (Baseline)

  1. Nach Abschluss der Installation führt der Anbieter einen dokumentierten Funktionstest der vereinbarten Kernservices durch (nachfolgend „Funktionstest“).
  2. Das Ergebnis wird festgehalten in:

    1. einem Übergabeprotokoll für beide Parteien und/oder
    2. einer Testprotokoll-Datei auf dem Server (Pfad wird im Protokoll ausgewiesen).
  3. Das Übergabeprotokoll dokumentiert insbesondere:

    1. Datum und Uhrzeit des Funktionstests/der Übergabe
    2. getestete Services und deren Status
    3. übergebene Zugänge und Dokumentation
  4. Das im Übergabeprotokoll dokumentierte System gilt als Baseline (Soll‑Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme).

4.2 Abnahme

  1. Die Abnahme gilt als erfolgt durch:

    1. Abnahmebestätigung in Textform (z. B. E‑Mail) unter Bezug auf das Übergabeprotokoll, oder
    2. konkludentes Verhalten, insbesondere produktive Nutzung des Systems oder wesentlicher Teile davon (z. B. Live‑Schaltung einer Website, produktive Nutzung von n8n/Nextcloud), oder
    3. Fristablauf: Ausbleiben einer Mängelrüge in Textform innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übersendung des Übergabeprotokolls.
  2. Mängelrügen müssen in Textform erfolgen und den Mangel nachvollziehbar beschreiben (Fehlerbild, Zeitpunkt, Reproduzierbarkeit, relevante Logs/Screenshots, soweit zumutbar).
  3. Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

4.3 Übergabe von Administrationszugängen und Zahlung (Schutz vor vorzeitiger Nutzung)

Eine produktive Nutzung vor vollständiger Zahlung erfolgt auf Risiko des Kunden und gilt – sofern die Abnahmekriterien erfüllt sind – als konkludente Abnahme.

4.4 Verantwortungsübergang (Stichtag)

  1. Mit der Abnahme geht die vollständige Verantwortung für Betrieb, Verfügbarkeit und Sicherheit des Systems auf den Kunden über („Stichtag“).
  2. Ab dem Stichtag ist der Kunde insbesondere allein verantwortlich für:

    1. Betrieb und Verfügbarkeit
    2. Backups und Wiederherstellung
    3. Hardening
    4. Schutz vor unbefugtem Zugriff
  3. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Probleme, die nach dem Stichtag entstehen, insbesondere nicht für:

    1. Ausfälle durch fehlende Updates
    2. Datenverlust durch fehlende Backups
    3. Probleme nach Änderungen am System
    4. Sicherheitsvorfälle nach der Übergabe

4.5  Löschung des Anbieterzugangs

  1. Der Anbieter löscht seinen administrativen Zugang zum System innerhalb von 48 Stunden nach Abnahme, sofern nicht ausdrücklich ein Wartungs-/Servicevertrag oder etwas Anderes vereinbart wurde.
  2. Vor der Löschung bestätigt der Kunde in Textform die Löschung. Diese wird Anschließend bestätigt.
  3. Nach der Löschung hat der Anbieter keinen Zugriff mehr. Supportanfragen ohne Servicevertrag erfordern die erneute Einrichtung eines Zugangs durch den Kunden.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Vor der Installation

Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig bereitzustellen:

  1. Einen funktionsfähigen Server inkl. erforderlicher Zugänge 
  2. Eine Domain und Zugriff auf DNS‑Verwaltung sowie die notwendigen DNS‑Einträge gemäß Anforderungsliste.
  3. Vollständige und korrekte „Zielkoordinaten“ (z. B. IPs, Domains, Ports, Provider‑Details, SSH‑Keys) gemäß Fragebogen/Anforderungsliste.
  4. Einen technischen Ansprechpartner für Rückfragen.

5.2 Bei Verzögerungen / Unklarheiten

  1. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender/fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

5.3 Nach der Übergabe

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere den Anbieter nicht für Probleme verantwortlich zu machen, die durch eigene Änderungen am System entstehen.


§6 Haftung

6.1 Grundsatz

  1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.2 Haftungsbegrenzung (Cap)

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung – außer in den Fällen des §6.1 Abs. 1 – der Höhe nach begrenzt auf den Netto‑Auftragswert der jeweils betroffenen Leistung.

6.3 Haftungsausschlüsse / typische Risikobereiche

Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:

  1. Fehler, Ausfälle oder Sicherheitslücken der installierten Open‑Source‑Software selbst (diese unterliegt den Lizenzbedingungen der jeweiligen Projekte).
  2. Probleme, die nach dem Stichtag entstehen durch:

    1. Änderungen am System durch den Kunden oder Dritte
    2. unterlassene Updates oder Backups
    3. Fehlbedienung/Fehlkonfiguration
    4. Ausfälle von Server, Netzwerk oder Stromversorgung
  3. Indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden – außer soweit nach §6.1 Abs. 2 zwingend gehaftet wird.
  4. Datenverlust, sofern der Kunde seiner Backup‑Pflicht nicht nachgekommen ist.

6.4 Open‑Source‑Software

  1. Die installierten Anwendungen (z. B. n8n, Nextcloud, Ollama, PostgreSQL etc.) sind Open‑Source‑Software Dritter.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für deren Fehlerfreiheit und leistet keinen Community‑Support, sofern nicht ein Wartungs-/Servicevertrag geschlossen wurde.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden Open‑Source‑Lizenzbedingungen einzuhalten.

§7 Gewährleistung (Mängelrechte)

7.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme und bezieht sich ausschließlich auf die Installations-/Einrichtungsleistung des Anbieters (Baseline gemäß Übergabeprotokoll).

7.2 Gewährleistungsumfang

Gewährleistungsansprüche bestehen nur für Mängel:

  • die zum Zeitpunkt der Abnahme bereits vorhanden waren (auch wenn nicht erkennbar),
  • die sich auf die dokumentierte Installations-/Einrichtungsleistung beziehen, und
  • die nicht durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.

7.3 Ausschluss der Gewährleistung

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:

  1. Mängel der Open‑Source‑Software selbst.
  2. Probleme durch Updates der Software nach der Übergabe (sofern nicht Wartungsvertrag).
  3. Änderungen am System durch den Kunden oder Dritte.
  4. Inkompatibilitäten mit später installierter Software.
  5. Probleme durch veränderte externe Dienste (z. B. DNS, Let’s Encrypt, Provider‑Änderungen), soweit nicht vom Anbieter zu vertreten.

7.4 Nacherfüllung

  1. Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Ist zur Nacherfüllung eine Wiederherstellung der Baseline erforderlich und hat der Kunde das System verändert, kann der Anbieter die Wiederherstellung als kostenpflichtigen Change behandeln, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel bereits in der Baseline vorlag.

§8 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der aktuellen Preisliste
  2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Zahlungsziel: 15 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).
  5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§9 Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Vertraulichkeit

Der Anbieter behandelt alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen, insbesondere Zugangsdaten und Systeminformationen, streng vertraulich.

9.2 Zugangsdaten

  1. Während der Installation benötigte Zugangsdaten werden ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet.
  2. Nach Abschluss der Installation und Löschung des Anbieterzugangs werden alle Zugangsdaten beim Anbieter gelöscht.
  3. Eine Speicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in Textform (z. B. bei Wartungsvertrag).

9.3 Datenschutz / Auftragsverarbeitung (AVV)

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Sollte im Einzelfall eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden nicht ausgeschlossen sein (z. B. produktives System, Support/Wartung), schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Tätigkeit eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO (optional als Anlage).
  3. Nach Übergabe und Zugangs-Löschung hat der Anbieter keinen Zugriff auf das System. Der Kunde ist ab dann für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bezüglich eigener Daten selbst verantwortlich.

§10 Wartungs- und Serviceverträge (optional)

Wartungs-/Serviceleistungen nach der Übergabe sind nicht Bestandteil der Setup‑Pakete und werden separat vereinbart oder bestellt.


§11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Textformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  5. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Anbieter kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern; für bereits geschlossene Verträge gelten weiterhin die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

Kontakt:

TeamAffairs – Stefan Burges

Franz‑Joseph‑Straße 3

80801 München

E‑Mail: s.burges@teamaffairs.de

Web: https://plattform.teamaffairs.de

Tel.: +49 177 567 1737